Vorinkasso & Mahnwesen
Zahlungsaufforderung, Telefonkontakt, Ratenvereinbarung. Sachlich formuliert, damit die Kundenbeziehung eine Zukunft hat.
DetailsDebita übernimmt offene Forderungen von Schweizer KMU – Handwerk, Agenturen, Beratung, Praxen, IT. Wir arbeiten mit den Mitteln, die das Gesetz vorsieht. Nicht mit Drohkulissen.
Keine MandatspauschaleProvision nur bei ErfolgForderungsprüfung vor Annahme
Sie haben ein Schreiben von uns erhalten? Hier stehen Ihre Rechte →
CHF 4’820.00
Jede Forderung wird geprüft, bevor wir sie annehmen Vertrag, Rechnung und Leistungsnachweis. Hält die Forderung nicht, sagen wir es Ihnen. Nicht Ihrem Kunden.
Provision nur bei Eingang, Aufwand transparent Keine Mandatspauschale, keine Mindestlaufzeit. Bei Erfolg rechnen wir die Bearbeitungspauschale an die Provision an.
Nichts, was Ihre Kundenbeziehung beschädigt Sachliche Schreiben, keine Drohkulissen, jeder Einwand wird geprüft. Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde.
Vom Mahnwesen bis zum Verlustschein aus einer Hand Betreibung, Rechtsöffnung, Verlustscheinbewirtschaftung und Auslandfälle über Partner: ein Dossier, ein Ansprechpartner.
Ein allgemeines Inkassobüro sieht eine Zahl und ein Datum. Bei IT-Forderungen liegt der Streit fast immer eine Ebene tiefer: Wurde das Ticket im SLA-Fenster gelöst? Sind die Lizenzen pro Gerät oder pro Nutzer abgerechnet? War der Change im Projektvertrag drin oder ist es Mehraufwand?
Wenn diese Fragen erst beim Schuldner auftauchen, kippt der Fall – und Ihr Kunde ist beleidigt statt zahlend. Wir klären sie vorher, mit Ihnen, in einer Sprache, in der Sie nicht übersetzen müssen.
Jede Stufe ist ein eigener Entscheid – Ihrer, nicht unserer. Wir eskalieren nur nach Ihrer Freigabe.
Zahlungsaufforderung, Telefonkontakt, Ratenvereinbarung. Sachlich formuliert, damit die Kundenbeziehung eine Zukunft hat.
DetailsBetreibungsbegehren, Zahlungsbefehl, Rechtsöffnung, Fortsetzung. Wir führen das Verfahren, Sie sehen jeden Schritt.
DetailsAbgeschriebene Forderungen bleiben 20 Jahre durchsetzbar. Wir beobachten und greifen zu, wenn wieder Substanz da ist.
DetailsKunde in Deutschland, UK oder den USA? Wir arbeiten mit lokalen Partnern nach dortigem Verfahrensrecht.
DetailsEin grosser Teil der Kritik an der Inkassobranche ist berechtigt: Gebühren, die niemand schuldet, Drohungen mit Folgen, die nicht eintreten, Druck auf Menschen, die eine Rechnung zu Recht bestreiten. Wir haben unser Modell so gebaut, dass wir das gar nicht brauchen.
Verzugszins richtet sich nach Art. 104 OR. Ersatz für weiteren Schaden setzt nach Art. 106 OR einen tatsächlich nachweisbaren Schaden voraus. Kosten der Vertreterin im Verfahren vor Betreibungsämtern dürfen nach Art. 27 Abs. 2 SchKG nicht der Gegenpartei überbunden werden.
Ausführlicher auf den Seiten Ablauf, Kosten und Faire Regeln.
Meistens nicht. Über 60 Prozent der Fälle in der IT enden in einer Ratenvereinbarung oder Zahlung ohne Betreibung. Sie entscheiden, ob und wann wir eskalieren, und wir schreiben in einem Ton, mit dem eine Weiterarbeit möglich bleibt.
Die Provision fällt nur bei Zahlungseingang an. Dazu kommt eine Bearbeitungspauschale von CHF 30 je versendetem Schreiben und ein Mindesthonorar von CHF 40 je Fall: bei Erfolg rechnen wir die Pauschalen an die Provision an, Sie zahlen dann nur die Provision. Bei einer Betreibung kommen amtliche Kosten hinzu, die wir Ihnen vorher als Betrag nennen und die Sie freigeben.
Standard ist Inkasso im Auftrag: die Forderung bleibt bei Ihnen, wir treten als Vertreterin auf. Eine Zession ist möglich, aber nur ausdrücklich vereinbart – damit klar bleibt, wer wem gegenübersteht.
Wir halten die Mahnungen an und prüfen den Einwand anhand von Vertrag, Leistungsnachweis und Fristen. Trägt er, geht der Fall dokumentiert an Sie zurück. Trägt er nicht und die Forderung ist belegt, führen wir sie weiter – dann über Betreibung und Rechtsöffnung statt über weitere Mahnschreiben.
Bei uns gibt es keine Mandatspauschale; die Provision fällt nur auf tatsächlich eingegangene Beträge an. Amtliche Betreibungskosten trägt am Ende der Schuldner, sie werden aber von Ihnen vorgeschossen. Mahngebühren belasten wir dem Zahlungspflichtigen nicht, weil dafür in den meisten Fällen die Rechtsgrundlage fehlt.
Nur sehr begrenzt. Ohne vertragliche Grundlage lässt sich der Aufwand eines Inkassobüros nicht auf den Schuldner überwälzen; Art. 27 Abs. 2 SchKG verbietet es zudem, Inkassokosten im Betreibungsverfahren geltend zu machen. Wir belasten dem Zahlungspflichtigen deshalb keine Bearbeitungsgebühren.
Vom Betreibungsbegehren bis zum Zahlungsbefehl vergehen meist ein bis drei Wochen. Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, braucht es die Rechtsöffnung beim Gericht, was je nach Kanton mehrere Monate dauern kann. Ohne Rechtsvorschlag lässt sich nach zwanzig Tagen die Fortsetzung verlangen.
Ja, sofern die Prüfung ergibt, dass sie rechtmässig sind. Wir halten die Mahnungen an und sehen uns Vertrag, Leistungsnachweis und Fristen an. Trägt der Einwand, geht der Fall an Sie zurück. Trägt er nicht, führen wir über Betreibung und Rechtsöffnung weiter statt über weitere Mahnschreiben.
Schicken Sie uns Rechnung, Vertrag und den letzten Mahnstand. Sie erhalten innert 24 Stunden eine Einschätzung: durchsetzbar, heikel oder besser nicht.