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debita

Sieben Schritte. Drei davon entscheiden Sie.

Ein Inkassofall soll keine Blackbox sein. Hier steht, was wann passiert, wie lange es dauert und an welchen Punkten wir auf Ihre Freigabe warten.

  1. Fall übergeben

    Sie schicken Rechnung, Vertragsgrundlage, Leistungsnachweis und den letzten Mahnstand. Ein Fall oder eine Liste – beides geht.

    Ihr Aufwand: rund 10 Minuten

  2. Prüfbericht von uns

    Wir beurteilen Durchsetzbarkeit, Beweislage und Ausfallrisiko und schlagen eine Startstufe vor. Ist die Forderung heikel, sagen wir es hier – nicht nachdem Sie 400 Franken Betreibungskosten bezahlt haben.

    24 Stunden · noch keine Kosten

  3. Freigabe: Entscheid 1

    Sie geben das Mandat frei und bestimmen die Tonalität: Kundenbeziehung erhalten oder konsequent durchziehen.

    Ihr Entscheid

  4. Aussergerichtliches Inkasso

    Zahlungsaufforderung, Kontaktaufnahme, Verhandlung, wenn sinnvoll eine Ratenvereinbarung. Zahlungseingänge sehen Sie laufend.

    10 bis 45 Tage

  5. Freigabe: Entscheid 2

    Bleibt es offen, legen wir Ihnen die Betreibung mit konkreter Kostenschätzung vor. Ohne Ihr Ja passiert nichts.

    Ihr Entscheid

  6. Betreibung und Rechtsöffnung

    Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl, bei Rechtsvorschlag Rechtsöffnungsgesuch. Wird ein ordentlicher Prozess nötig, kommt Entscheid 3: Klage oder Verlustschein akzeptieren.

    1 bis 6 Monate, abhängig vom Amt

  7. Abrechnung

    Eingegangene Beträge fliessen abzüglich der vereinbarten Provision an Sie. Jede Position ist einzeln aufgeschlüsselt, inklusive amtlicher Kosten.

    Monatlich oder pro Fall

Wann wir von selbst stoppen.

Ein Mandat endet bei uns nicht nur mit Zahlung. Es endet auch, wenn wir merken, dass die Forderung nicht trägt.

  • Der Schuldner bestreitet substanziell und legt Belege vor, die den Einwand tragen.
  • Die Leistung ist nicht nachweisbar oder die Mängelrüge war rechtzeitig.
  • Die Forderung ist verjährt oder bereits woanders in Betreibung.
  • Wir stellen fest, dass die Rechnung auf einer irreführenden Geschäftspraxis beruht.
  • Die Eintreibung wäre unverhältnismässig – etwa gegenüber einer offensichtlich mittellosen Privatperson.

In allen fünf Fällen erhalten Sie den Fall mit schriftlicher Begründung zurück, und wir verrechnen nichts.