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debita

Wir müssen Ihnen nicht erklären lassen, was ein SLA ist.

Debita ist in der IT-Branche entstanden. Das heisst hier: kürzere Rückfragen, präzisere Schreiben und eine ehrliche Einschätzung, wo Ihre Forderung dünn ist – bevor der Kunde es merkt. Für KMU anderer Branchen arbeiten wir nach denselben Regeln – Übersicht nach Branche.

Fünf Geschäftsmodelle, fünf typische Ausfallmuster.

Managed Service Provider

Wiederkehrende Pauschalen, die still gestellt werden, während der Support weiterläuft. Der Klassiker: gekündigt wurde nie, bezahlt aber auch nicht.

Systemhäuser & Integratoren

Hardware vorfinanziert, Migration abgeschlossen, Schlussrechnung offen. Häufig verbunden mit einer Restpendenzenliste als Zahlungsgrund.

Software- & Web­entwicklung

Projekt zu 90 Prozent fertig, Scope zehnmal geändert, Abnahme nie formell erfolgt. Hier zählt die Dokumentation mehr als der Vertrag.

SaaS & Lizenzhandel

Abos, die weiterlaufen, obwohl der Kunde behauptet, gekündigt zu haben. Nachweis von Nutzung und Kündigungsfenster entscheidet.

IT-Freelancer & Beratung

Stundenrapporte gegen «das war doch im Angebot inbegriffen». Kleine Beträge, grosse Wirkung auf Ihre Liquidität.

Security & Compliance

Audits und Pentests, deren Ergebnis unbequem war. Der Streit über die Rechnung beginnt meist mit dem Bericht.

Die vier Punkte, an denen IT-Forderungen kippen.

Wir gehen diese Liste mit Ihnen durch, bevor das erste Schreiben rausgeht. Fehlt etwas, sagen wir es – auch wenn es bedeutet, dass wir den Fall nicht annehmen.

  1. Leistungsnachweis

    Tickets, Zeitrapporte, Logs, Übergabeprotokolle. Bei Stundenarbeit ist das der entscheidende Beweis – eine Rechnungsposition allein genügt nicht.

  2. Vertragsgrundlage

    Rahmenvertrag, SLA, Offerte mit Annahme, oder nur eine E-Mail mit «ja machen»? Auch Letzteres kann tragen, muss aber sauber belegt sein.

  3. Abnahme und Mängel

    Gab es eine Abnahme? Wurden Mängel gerügt, und innert welcher Frist? Eine offene Mängelrüge ist der häufigste Grund für einen Rechtsvorschlag.

  4. Zahlungskonditionen

    Fälligkeit, Verzugszins, Gerichtsstand. Steht kein Zinssatz im Vertrag, gelten fünf Prozent nach Art. 104 Abs. 1 OR – und nur die.

Sie schicken uns, was Sie schon haben.

Kein Formularmarathon. Wir arbeiten mit Exporten aus den Systemen, die in Ihrer Branche im Einsatz sind, und übernehmen die Aufbereitung.

  • PDF-Rechnung und Vertrag oder Offerte
  • Ticket- oder Zeiterfassungsexport (CSV, JSON, PDF)
  • Mahnstand und bisherige Korrespondenz
  • Bei mehreren Fällen: Sammelübergabe als Liste
ÜBERGABE · SAMMELIMPORTBereit
Fälle
14
Total offen
CHF 61’340.00
Ø Alter
94 Tage
Davon bestritten
2 – einer geprüft und weitergeführt, einer zurück an Sie
Prüfbericht
24 Stunden

Bestrittene Fälle nehmen wir nicht ins Inkasso. Sie erhalten sie mit Begründung zurück.