Direkt zum Inhalt
debita

Vier Stufen, ein Entscheid pro Stufe.

Wir starten immer auf der tiefsten sinnvollen Stufe. Eine Eskalation kostet Zeit, Geld und Goodwill – darum passiert sie nur, wenn Sie sie freigeben.

Vorinkasso & Mahnwesen

Die Stufe, auf der die meisten IT-Forderungen gelöst werden: Ihr Kunde ist nicht zahlungsunwillig, sondern unorganisiert, in einem Liquiditätsloch oder hat eine interne Freigabe verschlafen.

Wir übernehmen die Kommunikation ab dem Punkt, an dem Ihr Team sie nicht mehr führen will – schriftlich, telefonisch, in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.

Ihre Kundenbeziehung bleibt intakt. Wir schreiben sachlich und ohne Drohkulisse. Wenn Sie mit dem Kunden weiterarbeiten wollen, sagen Sie es uns – wir passen Tonalität und Fristen an.

Enthalten
  • Forderungsprüfung anhand Vertrag, Rechnung und Leistungsnachweis
  • Zahlungsaufforderung mit klarer Aufschlüsselung: Hauptforderung, Verzugszins, nichts sonst
  • Telefonischer Kontakt und Erreichbarkeitsabklärung
  • Ratenvereinbarungen mit realistischen Beträgen statt Wunschzahlen
  • Adressrecherche bei Umzug oder Firmensitzwechsel
  • Laufender Status im Kundenportal, Zahlungseingang tagesaktuell

Dauer typischerweise 10 bis 45 Tage. Kein Erfolg, keine Provision.

Betreibungsinkasso

Wenn freiwillig nichts geht, führt der Weg über das Betreibungsamt. Wir stellen das Betreibungsbegehren, überwachen den Zahlungsbefehl und reagieren auf einen Rechtsvorschlag.

Seit der Revision von Art. 27 SchKG per 1. Januar 2018 darf jede handlungsfähige Person Dritte gewerbsmässig im Zwangsvollstreckungsverfahren vertreten. Wir führen das Verfahren also selbst – ohne dass für jeden Schritt ein Anwaltsmandat nötig wird.

Grenze, die wir offen benennen: Im ordentlichen Zivilprozess gilt das Anwaltsmonopol. Kommt es dazu, übergeben wir an eine Partneranwältin oder einen Partneranwalt – mit vollständigem Dossier, nicht bei Null.

Amtliche Kosten nach GebV SchKG, Stand der Publikation. Wir nennen Ihnen den Betrag vor jedem Schritt.
SchrittWas passiert
Betreibungs­begehrenAmt stellt den Zahlungsbefehl zu. Kosten trägt zunächst der Gläubiger, sie werden der Forderung zugerechnet.
RechtsvorschlagSchuldner bestreitet. Wir prüfen die Beweislage und empfehlen: Rechtsöffnung, Klage oder Rückzug.
RechtsöffnungSummarverfahren nach Art. 251 ZPO. Hier dürfen wir Sie vertreten.
FortsetzungPfändung oder Konkursandrohung, je nach Betreibungsart des Schuldners.
VerwertungErlös oder Verlustschein. Beides melden wir Ihnen mit Abrechnung.

Verlustscheine bewirtschaften

Ein Verlustschein ist kein Ende, sondern eine Pause. Die Forderung verjährt erst 20 Jahre nach Ausstellung, und die Zahlungsfähigkeit von Menschen und Firmen ändert sich.

Wir nehmen bestehende Verlustscheine ins Monitoring, prüfen periodisch die Situation und leiten die Fortsetzung erst ein, wenn wieder Substanz vorhanden ist. Das kostet Sie in der Zwischenzeit nichts.

Sinnvoll, wenn
  • Sie Verlustscheine aus mehreren Jahren in einem Ordner liegen haben
  • ein früherer Kunde inzwischen wieder eine aktive Firma führt
  • Sie abgeschriebene Positionen buchhalterisch bereinigen wollen

Wir kaufen keine Verlustscheine an. Sie bleiben Gläubigerin und entscheiden über jeden Schritt.

Auslandinkasso

Software und Managed Services kennen keine Grenze, das Zwangsvollstreckungsrecht schon. Sitzt Ihr Kunde im Ausland, arbeiten wir mit lokalen Partnerbüros, die nach dortigem Verfahrensrecht vorgehen.

Wir bleiben Ihr einziger Ansprechpartner: eine Sprache, eine Abrechnung, ein Statusbericht.

Abgedeckt
  • DACH-Raum: Deutschland, Österreich, Liechtenstein
  • EU: Frankreich, Italien, Benelux, Nordics, Iberien, Polen
  • UK und Irland
  • USA und Kanada

Aufwand und Erfolgsquoten unterscheiden sich stark pro Land. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich der Fall lohnt.

Nicht sicher, welche Stufe passt?

Schicken Sie den Fall ein. Wir sagen Ihnen, wo wir starten würden – und ob wir überhaupt starten würden.