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debita

Ihren Fall online einsehen

Auf www.debita.ch/csm sehen Sie den offenen Betrag, laden den Beleg mit Zahlteil herunter, senden uns Unterlagen und halten eine Ratenvereinbarung schriftlich fest.

Bitte schreiben Sie uns über die Nachrichtenfunktion im Fallzugang und nicht per E-Mail. Dort ist Ihre Mitteilung Ihrem Fall zugeordnet, für beide Seiten nachlesbar und nachweisbar festgehalten. Eine E-Mail müssen wir zuerst zuordnen, das dauert und kann misslingen, gerade wenn eine Frist läuft.

Zum Anmelden brauchen Sie die Fallnummer und den achtstelligen Zugangscode. Beides steht auf dem Schreiben, das Sie erhalten haben. Der Code gilt nur für diesen einen Fall. Wir fragen dort keine Bankdaten und keine Ausweisnummern ab.

Wenn die Forderung stimmt

Zahlen Sie Hauptforderung und ausgewiesenen Verzugszins mit dem Zahlteil, der dem Schreiben beiliegt. Damit ist der Fall erledigt. Wir melden ihn keiner Auskunftsstelle.

Der Betrag auf dem Beleg ist einzeln aufgeschlüsselt. Steht dort eine Position, die Sie nicht einordnen können, fragen Sie nach – wir schicken Ihnen die Aufstellung mit den Rechtsgrundlagen.

Wenn Sie nicht alles auf einmal zahlen können

Schreiben Sie uns an auftrag@debita.ch mit dem Fallnummer aus dem Schreiben und einem Vorschlag, was monatlich für Sie tragbar ist. Wir setzen Raten an, die realistisch sind, statt eine Vereinbarung, die nach zwei Monaten platzt.

Eine Ratenvereinbarung kostet bei uns nichts zusätzlich. Solange Sie sie einhalten, ruht der Fall und wir leiten keine Betreibung ein.

Wenn die Forderung nicht stimmt

Bestreiten Sie schriftlich, am besten per Einschreiben, und schreiben Sie, warum. Etwa: kein Vertrag, Leistung nicht erbracht, Mängel gerügt, bereits bezahlt. Legen Sie Belege bei, wenn Sie welche haben. Eine Begründung in drei Sätzen genügt.

Wir prüfen den Einwand. Ist er nachvollziehbar, beenden wir das Mandat und geben den Fall an den Gläubiger zurück. Kommt es zu einer Betreibung, können Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben – kostenlos, ohne Begründung. Dann muss die Gegenseite den Weg über das Gericht gehen.

Was wir Ihnen nicht verrechnen
  • Pauschale «Verzugsschaden»-Beträge ohne nachgewiesenen Schaden
  • Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren für unsere eigene Arbeit
  • Kosten unserer Vertretung im Betreibungsverfahren
  • Gebühren dafür, dass Sie in Raten zahlen

Rechtsgrundlage: Art. 104 und 106 OR, Art. 27 Abs. 2 SchKG.

Ihre Rechte
  • Auskunft über alle Daten, die wir zu Ihnen gespeichert haben
  • Berichtigung falscher Angaben und Löschung nach Erledigung
  • Keine Bonitätsmeldung, solange Sie die Forderung bestreiten
  • Beschwerde an eine Person, die Ihren Fall nicht geführt hat

Was auf dem Schreiben steht

Vier Begriffe, die auf jedem unserer Belege vorkommen. Damit können Sie prüfen, ob der Betrag stimmt.

Hauptforderung

Der Betrag aus der ursprünglichen Rechnung Ihres Vertragspartners. Nummer und Datum dieser Rechnung stehen im Kopf des Belegs, damit Sie sie zuordnen können.

Verzugszins

Fünf Prozent im Jahr, gerechnet ab Fälligkeit oder Mahnung. Grundlage ist Art. 104 Abs. 1 OR. Er ist immer separat ausgewiesen und nie in die Hauptforderung eingerechnet.

Fallnummer

Unsere Fallnummer, etwa DBT-2026-0001. Nennen Sie sie bei jeder Nachricht, dann landet Ihr Schreiben direkt beim richtigen Dossier.

Zahlteil mit QR-Code

Der abtrennbare Teil unten auf der letzten Seite. Empfänger ist immer die Swyron GmbH – steht dort ein anderer Name, stammt das Schreiben nicht von uns.

Sie müssen das nicht mit uns allein klären.

Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich eine Einschätzung von einer Stelle, die nicht auf unserer Seite steht. Wir nennen sie hier bewusst.

Schuldenberatung Schweiz

Dachverband der anerkannten Fachstellen. Beratung ist in den meisten Kantonen kostenlos. schulden.ch

Stiftung für Konsumentenschutz

Merkblätter und Musterbriefe zum Bestreiten von Inkassoforderungen und unberechtigten Gebühren. konsumentenschutz.ch

Ihr Betreibungsamt

Erklärt Fristen und das Vorgehen beim Rechtsvorschlag, ohne Interesse am Ausgang. Die Auskunft ist kostenlos.

Kommt Ihr Schreiben wirklich von uns?

Prüfen Sie Absender und Kontonummer. Unsere Schreiben nennen immer Debita Inkasso, eine Marke der Swyron GmbH, mit erreichbarer Ansprechperson.

Es gibt Unternehmen mit ähnlichem Namen, mit denen wir nichts zu tun haben – etwa die frühere Debita AG in Wädenswil, die 2011 in der EOS Schweiz AG aufgegangen ist, und die EOS Schweiz AG selbst. Forderungen dieser Unternehmen können wir weder prüfen noch bearbeiten. Details im Impressum.